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News-Archiv | Artikel vom 08.08.2018

Stein auf Stein: Das neue Baukindergeld

Die Idee klingt erst einmal gut: Die große Koalition will junge Familien beim Bau oder Erwerb eines Eigenheimes finanziell unterstützen. Auch einkommensschwache Familien sollen sich dank des Baukindergeldes die eigenen vier Wände leisten können.
Beim Baukindergeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Anspruch haben Familien mit mindestens einem Kind und einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von höchstens 75.000 Euro plus 15.000 Euro je Kind unter 18 Jahren (wenn der Antrag gestellt wird). Dafür werden die durchschnittlichen Einkünfte der beiden vorangegangenen Kalenderjahre herangezogen. Das bietet – zumindest für die Zukunft – interessante Gestaltungsmöglichkeiten. So kann es sich lohnen, das zu versteuernde Jahreseinkommen für 2018 durch gezielte Maßnahmen zu senken, beispielsweise durch zusätzliche Vorsorgeaufwendungen oder Beiträge zu einer Betriebsrente.
Förderfähig sind Immobilien, die seit 2018 gekauft werden, ob Neubau oder gebraucht, Eigenheim, Doppelhaushälfte oder Eigentumswohnung. Wichtig ist jedoch: Es muss sich um das erste Objekt handeln. Wer bereits über Wohneigentum verfügt, geht leer aus. Anträge sind bis Ende 2020 möglich. Pro Kind zahlt der Staat zehn Jahre lang einen Zuschuss von jährlich 1.200 Euro. Für eine Familie mit zwei Kindern heißt das: Im Lauf von zehn Jahren bekommt sie 24.000 Euro vom Staat. Ihr Jahreshaushaltseinkommen darf maximal 105.000 Euro betragen.
Ob die Rechnung der Regierung tatsächlich aufgeht, hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem vom Wohnort. Weil Immobilien auf dem Land vergleichsweise günstig sind, kann das Baukindergeld dort nennenswert zur Finanzierung beitragen. In Ballungszentren wie München, Hamburg oder Frankfurt hingegen sind 24.000 Euro kaum mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein. Einzige Ausnahme ist Bayern: Der Freistaat legt noch eine Schippe drauf und zahlt je Kind und Jahr noch einmal 300 Euro zusätzlich. Obendrauf gibt´s sogar noch eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro. Anspruch auf diese regionale Eigenheimzulage haben dort übrigens auch Alleinstehende und kinderlose Ehepaare.




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