Wenn ein Autofahrer beim Zurücksetzen mit dem Anhänger an seinem eigenen Wagen einen Schaden verursacht, liegt kein Unfall im Sinne der Kfz-Versicherungsbedingungen vor. Der Vollkaskoversicherer muss die Reparaturkosten in diesem Fall nicht übernehmen, diese Entscheidung hat jetzt das Amtsgericht München getroffen (Az. 343 C 11207/11).